§1 Geltungsbereich / Allgemeines:
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§2 Downloads:
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§3 Urheber- und Kennzeichenrecht:
(1) Die IVK ist bestrebt, in allen Publikationen die
Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente,
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(3) Die durch die IVK verwendeten Bildwerke sind alle durch
weltweite Lizenzrechte unseres Bild-Datenbank-Lieferanten (Name
hier nicht genannt) geschützt. Die Urheberrechte und alle
anderen Rechte liegen bei der Bilddatenbank. Die IVK erhält
durch einen Lizenzvertrag lediglich Veröffentlichungsrechte,
wobei alle anderen Rechte bei der Bilddatenbank bleiben.
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Lizenzrechte verstoßen, senden Sie eine Email an
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schon im voraus!
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Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser
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Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist
- soweit technisch möglich und zumutbar - auch ohne Angabe
solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines
Pseudonyms gestattet. Die Nutzung der im Rahmen des Impressums
oder vergleichbarer Angaben veröffentlichten Kontaktdaten wie
Postanschriften, Telefon- und Faxnummern sowie Emailadressen
durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich
angeforderten Informationen ist nicht gestattet. Rechtliche
Schritte gegen die Versender von sogenannten Spam-Mails bei
Verstössen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten.
(5) Das Anfertigen von - vollständigen oder teilweisen - Kopien
der IVK-Anwendungen, Daten, Dateien, Bildern oder der darin
vorkommenden Daten ist ausdrücklich untersagt.
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung und unter Ausschluss der
Einrede des Fortsetzungszusammenhanges wird eine Vertragsstrafe
in Höhe von € 50.000,-- vereinbart. Die Geltendmachung weiterer
Schadenersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.
§4 Inhalt des Onlineangebotes:
Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität,
Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten
Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich
auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch
die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen
bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger
Informationen verursacht wurden sind grundsätzlich
ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält
es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte
Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen,
zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig
einzustellen.
§5 Leistungen:
(1) Die IVK stellt ausschließlich dem Endverbraucher
gebührenfreie Beitrags- und Konditionsvergleiche sowie
Informationen und sonstige Daten auf den nachfolgenden
Internet-Seiten sowie eine Vermittlungstätigkeit zur Verfügung,
wenn dieser mit der Übertragung, Speicherung und
Vertragsvermittlung durch eigene oder qualifizierte
angeschlossene Vermittler einverstanden ist.
Diese Seite dient als Orientierungshilfe sowie als
Vermittlungsplattform. Eine Beratung über Produktinhalte,
Zweckmäßigkeit, Versicherungsbedarfsanalyse, Leistungsumfang und
Bedingungen findet hier nicht statt. Hierzu bedarf es einer
gesonderten Vereinbarung.
Die IVK behält sich das Recht vor Anfragen, ohne Angabe von
Gründen, nicht zu bearbeiten.
(2) Zur Angebotserstellung benötigen wir einige persönliche
Daten. Wir übergeben diese gegebenenfalls an unsere kompetenten,
externen Partner (Versicherungsmakler oder -vertreter und
Finanzdienstleister). Diese nehmen Kontakt zu Ihnen auf und
helfen Ihnen kostenlos und unverbindlich. Bitte stellen Sie nur
ernst gemeinte Anfragen und bringen Sie diesem Personenkreis die
gebotene Fairness entgegen.
Wir garantieren, das Ihre Daten vertraulich behandelt und
ausschließlich zur Erstellung Ihres Angebotes behandelt werden.
(Hinweis ABG´s - § 7 Datenschutz / Datenverarbeitung)
(3) Endverbraucher im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
sind die Interessenten, die auch im weitesten Sinne keine
Vermittler für Versicherungs- und/oder
Finanzdienstleistungsprodukte oder im weitesten Sinne als
Anbieter solcher Produkte tätig sind.
(4) Eine gewerbliche/kommerzielle Nutzung unserer unter § 5
genannten Leistungen ist ausdrücklich nicht gestattet.
Die ermittelten Daten dürfen nicht ohne ausdrückliche
Genehmigung durch IVK an Medien, z.B. Presse, Funk, Fernsehen,
etc. - u.a. z.B. zur Veröffentlichung durch diese -
weitergegeben werden. Diese Regelung betrifft auch jegliche
Online- und Internet-Dienste. Das Verschenken, Verleihen,
Vermieten und/oder Verkaufen von Informationen aus dieser
Homepage - auch Teilen daraus - ist ausdrücklich untersagt.
Der Zugriff auf Programmdaten oder Dateien jeglicher Art gleich
mit welchen technischen Möglichkeiten ist ausdrücklich
untersagt. (Hinweis auf §3 Urheber- und Kennzeichenrecht)
§6 Vollständigkeit der Berechnungsvorgaben:
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sämtlicher als Grundlage
für die Ermittlungen/Berechnungen dienender Angaben ist der
jeweilige Nutzer verantwortlich.
Sollte dieser unwahre oder falsche Angaben machen, so behält
sich IVK vor, den Nutzer von der weiteren gebührenfreien Nutzung
auszuschließen.
Darüber hinaus ist die IVK berechtigt, dem Nutzer den Schaden in
Rechnung zu stellen, der durch vorsätzlich falsche Angaben
entstanden ist.
Verträge, die mit Versicherungsgesellschaften,
Fondsgesellschaften, Banken oder sonstigen Finanzdienstleistern
zustande kommen, beruhen immer auf den vom jeweiligen Nutzer -
auf welchem Wege auch immer - der IVK gegenüber gemachten
Angaben. Eine Haftung kann seitens der IVK nicht übernommen
werden.
§7 Gewährleistung/Haftung:
(1) Die IVK ist um die Vollständigkeit, Richtigkeit und ständige
Aktualisierung des zugrundeliegenden Datenmaterials bemüht, aber
nicht dazu verpflichtet.
Die IVK kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass das
zugrundeliegende Datenmaterial vollständig ist, insbesondere
nicht dafür, dass sämtliche Versicherungsanbieter und/oder
Finanzdienstleistungsanbieter in die Vergleiche einbezogen
werden.
Die in den jeweiligen Tabellen dargestellten Ergebnisse dienen
dem Nutzer als Orientierungshilfe am Markt. Aufgrund
individueller Konstellationen/Gegebenheiten können die durch die
IVK ermittelten Ergebnisse von den Angeboten einzelner
Versicherungsgesellschaften abweichen.
Es kann auch vorkommen, dass eine nicht am Vergleich
teilnehmende Gesellschaft ein noch günstigeres Angebot
unterbreiten kann. Die Vergleiche und Angebote von der IVK sind
immer nach vorherrschendem Informationsstand erstellt. Diese
erfolgen immer nach bestem Wissen und Gewissen. Eine Haftung für
evtl. günstigere Angebote von Mitbewerbern der Vertragspartner
bleibt jedoch für die IVK in jedem Falle ausgeschlossen.
Des weiteren sind Abweichungen durch sogenannte
Rundungsdifferenzen möglich.
(2) Alle Tarifbeschreibungen, Leistungen, Erörterungen,
Vertaginhalte, Highlights, Prämien und Erläuterungen wurden
sorgfältig ermittelt. Diese sind als reine
Informationsunterlagen anzusehen und nicht als
Verkaufsunterlagen zu verstehen. Rechtsgültige Formulierungen
und Prämien sind jedoch dem jeweils gültigem Preisverzeichnis
und/oder Tarif- und Bedingungswerk der jeweiligen Versicherungs-
und/oder Finanzdienstleistungsunternehmen zu entnehmen. Diese
können auf Wunsch vor Vertragsabschluss angefordert werden. Eine
Auswertung bzw. Prüfung auf Richtigkeit der Unterlagen hat der
Interessent selbst vorzunehmen.
(3) Die IVK ist Informationsdienstleister, Versicherungsmakler (§93
ff. HGB) und Handelsvermittler (§84 ff. HGB). Über
die Annahme bzw. das Zustandekommen eines Vertrages entscheidet
ausschließlich das jeweilige Versicherungs- und/oder
Finanzdienstleistungsunternehmen.
Eine Gewähr für die Annahme eines Vertrages kann seitens der IVK
nicht übernommen werden.
(4) Vollständige policierungsfähige Online-Anträge werden i.d.R.
umgehend durch einen „Autoresponder“ per Email bestätigt. Die
IVK bearbeitet den Online-Antrag i.d.R. binnen drei Werktagen
und leitet diesen zur Erstellung des Vertrages an das jeweilige
Versicherungs- und/oder Finanzdienstleistungsunternehmen weiter.
(5) Die Nutzung der angebotenen Dienste durch den Nutzer
geschieht in jedem Fall auf eigenes Risiko des Nutzers. Eine
Haftung durch die IVK ist ausgeschlossen, soweit die IVK oder
deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen nicht
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.
Insoweit bleiben die Rechte des Nutzers unberührt.
(6)Die Haftung von der IVK ist beschränkt auf die übliche
Tätigkeit von Versicherungsvermittlern bzw. Maklern.
Eine Haftung kann nur für durch die IVK vermittelte Verträge,
aber niemals für fremdvermittelte Verträge übernommen werden.
Durch Betätigen des Absende-Buttons auf den jeweiligen
Online-Antragsformularen erklärt sich der Antragsteller bzw.
Versicherungsnehmer damit einverstanden, dass mit dem Absenden
des Online-Formulars ein sogenannter Einzelmakler- bzw.
Einzelbetreuungsauftrag unter Einbeziehung unserer AGB in der
jeweils gültigen Fassung zwischen dem Antragsteller und der
Firma IVK Versicherungskonzpte, Versicherungsmakler, Alte Breite
22, 34128 Kassel, mit Wirkung ab dem Eingangsdatum bei der IVK
geschlossen wird mit folgendem Inhalt:
Die IVK ist - sofern keine gegenteilige Mitteilung oder
Kündigung seitens des Antragstellers/Versicherungsnehmers
erfolgt - für die Dauer des Einzelmaklerauftrages berechtigt und
verpflichtet, die beantragten Versicherungen, und auch nur
diese, zu betreuen und zu verwalten. Nach Rücksprache oder
Informationsanzeige mit dem Versicherungsnehmer besteht für die
IVK die Vollmacht und Berechtigung, im Namen des
Versicherungsnehmers eine Kündigung oder Änderung bzw. Umdeckung
vorzunehmen.
Die IVK wird auf Wunsch bei der Erfassung, Meldung und
Abwicklung von Versicherungsschadensfällen mitwirken.
Seine Pflichten gegenüber dem Auftraggeber erfüllt die IVK mit
der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Für wider Erwarten
eintretende Schädigungen hat die IVK durch entsprechenden
Versicherungsschutz Vorsorge getroffen. Etwaige
Schadensansprüche des Auftraggebers aus diesem Maklerauftrag
bzw. dieser Maklervollmacht sind für Fälle eines durch einfache
Fahrlässigkeit verursachten Schadens auf den Betrag von mind.
Euro 1.000.000,- beschränkt. Ansprüche auf Schadenersatz aus dem
Maklerauftrag bzw. der Maklervollmacht verjähren in drei Jahren
von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist,
spätestens jedoch in drei Jahren nach Beendigung des Auftrages
bzw. der Vollmacht.
Weiterführende Vereinbarungen können schriftlich per
Komplett-Maklermandat mit uns getroffen werden.
Für einfache Fahrlässigkeit haftet die IVK nur begrenzt und auf
vertragstypische vorhersehbare Schäden, sofern eine
Vertragsverletzung nach Kardinalpflichten vorliegt. Haftet die
IVK und ist ein Schaden nicht ausschließlich von der IVK
verursacht oder verschuldet, so richtet sich die Verpflichtung
zum Schadensersatz nach den Grundsätzen des Mitverschuldens
gemäß §254 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Die IVK haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt,
Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr
nicht zu vertretende Vorkommnisse (beispielsweise Ausfall der
Internetanbindung, Streik, Aussperrungen, Verkehrsstörungen,
Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.
(7) Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Interessenten / Kunden
aus der Geschäftsbeziehung gegen uns zustehen, ist
ausgeschlossen.
§8 Beratungs- und Dokumentationsverzicht (gemäß § 42c Abs. 2
VVG):
(1) Der Antragssteller verzichtet ausdrücklich auf eine
Dokumentation im Sinne § 42 c Abs. 1 Satz 2 VVG und teilt der
IVK seinen Versicherungswunsch mit.
(2) Der Kunde/die Kundin hat sich frei für den beantragten Tarif
entschieden und wünscht ausdrücklich die beantragte Versicherung
mit dem beantragten Tarif. Auf eine Beratung und Dokumentation
wird ausdrücklich verzichtet. Sie beauftragen die IVK, die
beantragte Versicherung ohne gesonderte Bedarfsanalyse und
Beratung bei der dem Angebot zu Grunde liegenden
Versicherungsgesellschaft einzudecken.
(3) Der Kunde/die Kundin ist darauf hingewiesen worden, dass
sich der Beratungsverzicht nachteilig auf die Möglichkeit
auswirken kann, gegen die IVK einen Schadensersatzanspruch wegen
Verletzung von Beratungs- und Dokumentationspflichten geltend zu
machen. Ein Anspruch gegenüber dem Versicherer ist davon nicht
berührt.
§9 Mitwirkungspflicht des Kunden – Obliegenheiten:
(1) Die Übermittlung der persönlichen Daten durch den
Interessenten / Kunden erfolgt über die per Email, per
Eingabemaske beziehungsweise durch das Zusenden von
entsprechenden Unterlagen durch die IVK. Er hat dies nach bestem
Gewissen und sorgfältig zu tun. Für die Vollständigkeit und
Richtigkeit sämtlicher persönlicher Daten ist der Interessent /
Kunde verantwortlich.
(2) Da alle von der IVK angebotenen Produkten eigenen Gesetzen,
Bedingungen und Vorschriften unterliegen obliegt es dem Kunden,
sich über die jeweiligen AGB, Klauseln, Gesetze und
Vertragsbedingungen des jeweiligen Vertragspartners zu
informieren.
(3)Der Antragssteller, Versicherungsnehmer und die versicherten
Personen haben alle Antragsfragen (z.B. Gesundheitsfragen,
Vorversichererangaben oder Vorschadenanzeigen) nach bestem
Wissen und Gewissen wahrheitsgemäß zu beantworten. Bei
schuldhafter Verletzung dieser Obliegenheit kann der jeweilige
Versicherer nach den Bestimmungen der §§16-22 VVG vom
Vertrag zurücktreten oder diesen anfechten und leistungsfrei
sein.
(4) Der Kunde hat der IVK alle für die Geschäftsbeziehungen
wesentlichen Tatsachen (insbesondere Änderungen des Namens, der
Anschrift, des Personenstandes, der Verfügungs- bzw.
Verpflichtungsfähigkeit, nachteilige bereits eingetretene oder
drohende Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse)
unverzüglich anzuzeigen.
(5) Aufträge jeder Art müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen
lassen. Nicht eindeutige Aufträge können nicht gewollte Folgen
haben oder zu Verzögerungen führen. Hieraus resultierende
Weiterleitungsfehler gehen zu Lasten des Kunden. Änderungen,
Bestätigungen, Rückrufe oder Wiederholungen von Aufträgen müssen
als solche gekennzeichnet werden. Eine Änderung oder ein Rückruf
kann von der IVK nur dann beachtet werden, wenn ihr die
Nachricht so rechtzeitig zugeht, dass ihre Berücksichtigung im
Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufes möglich ist.
(6) Der Kunde ist verpflichtet alles ihm mögliche zu tun, um
eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten. Hierzu zählt
insbesondere die rechtzeitige Antragsübermittlung an die IVK,
damit die IVK diesen prüfen und an die entsprechende
Versicherungsgesellschaft zur Bearbeitung, Prüfung und evt.
Annahme und somit Ausstellung eines Versicherungsscheins
weiterleiten kann.
(7) Für etwaige Schäden die dem Kunden durch Verstoß gegen diese
Obliegenheiten eintreten stellt die IVK frei (z.B. verspätetet
Beauftragung zur Meldung der Änderung einer Risikoanschrift,
verspätete Beauftragung einer zu Weiterleitende
Schadensmeldungen, Stilllegung eines KFZ mangels Antrag i.v.m.
behördlichen Verwaltungskosten sowie Erhebung einer
Geschäftgebühr durch den Versicherer etc.).
§10 vorläufige Deckung / Beginn des Versicherungsschutzes /
Prämienzahlung:
(1) Mit dem von Ihnen online abgesandten Online-Antrag
beantragen Sie bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft den
gewünschten Versicherungsschutz. In der Regel dauert die
Ausstellung der Police zwei Wochen, aus technischen Gründen sind
längere Policierungszeiten jedoch keine Seltenheit. Bei
Versicherungsbeginnen in ferner Zukunft werden die
Versicherungsscheine jedoch oftmals erst kurz vor dem echten
Versicherungsbeginn ausgestellt, auf Wunsch erhalten Sie in
diesem Zusammenhang eine Eingangsbestätigung des
Versicherungsunternehmens.
Die Annahme eines Online-Antrages geschieht nicht durch die IVK,
sondern ausschließlich durch den jeweiligen Versicherer.
Gemäß §§ 38 VVG tritt der Versicherungsschutz erst mit
Zahlung der Erstprämie in Kraft. Die IVK hat jedoch die
Möglichkeit auf Wunsch des Kunden eine vorläufige Deckungszusage
der jeweiligen Versicherungsgesellschaft einzuholen um
"nahtlosen" oder "sofortigen" Versicherungsschutz zu
gewährleisten. Die "Vorläufige Deckungszusage" tritt jedoch
rückwirkend außer Kraft, wenn die Erstprämie nicht rechtzeitig
gezahlt oder bei Abbuchung nicht wirksam eingelöst wird. (§5a
Abs.3 VVG findet Anwendung.)
Bei der Erteilung einer Lastschrifteinzugsermächtigung, ist das
Einholen einer Deckungsbestätigung i.d.R. nicht erforderlich, da
die Versicherungsgesellschaft das Recht hat die
Erst-Einlösungs-Prämie einzuziehen. Somit besteht sofort ab dem
gewünschten Versicherungsbeginn voller Versicherungsschutz im
Rahmen der beantragten Versicherungsbedingungen, sofern der
Versicherer den Online-Antrag im Rahmen seiner
Annahmerichtlinien annimmt und durch Abbuchung wirksam eingelöst
wird.
Der Versicherungsschutz bleibt nur bei regelmäßiger und
rechtzeitiger Zahlung der Folgeprämien erhalten §35 VVG.
Auf die Folgen der Nichtzahlung und auf §§ 39 VVG wird
ausdrücklich hingewiesen.
(2) Da die IVK lediglich als Vermittler tätig ist und die
Dienstleistungen von der IVK für den Kunden kostenfrei sind,
werden keinerlei Kundengelder entgegen genommen. Eine
entsprechende Zahlung der Versicherungsprämien erfolgt immer
direkt an die jeweilige Versicherungsgesellschaft.
§11 Widerspruchsrechtbelehrung bei Stellung eines
Onlineantrages:
Werden dem Versicherungsnehmer bei Antragstellung nicht die
Versicherungsbedingungen übergeben oder ist die
Verbraucherinformation nach §10a VAG
(Versicherungsaufsichtsgesetzes) unterlassen worden, so gilt der
Vertrag auf der Grundlage des Versicherungsscheins, der
Versicherungsbedingungen und der weiteren für den Vertragsinhalt
maßgeblichen Verbraucherinformation als abgeschlossen, wenn der
Versicherungsnehmer nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach
Erhalt der Unterlagen schriftlich widerspricht. Erst wenn dem
Versicherungsnehmer der Versicherungsschein und die o. a.
Unterlagen vollständig vorliegen und er bei Aushändigung des
Versicherungsscheins schriftlich, in drucktechnisch deutlicher
Form über das Widerspruchsrecht, den Fristbeginn und die Dauer
belehrt worden ist beginnt der Lauf der Frist. Es genügt zur
Wahrung der Frist die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs.
Der Widerspruch muss direkt an die Versicherungsgesellschaft
gerichtet sein. Für den Fall, dass dem Versicherungsnehmer die
o. a. Unterlagen nicht überlassen werden, erlischt sein Recht
zum Widerspruch ein Jahr nach Aushändigung des
Versicherungsscheins. Auf dieses Widerspruchsrecht wird bei
Übersendung des Versicherungsscheins noch einmal gesondert
hingewiesen! Für den Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
Anschrift der Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117
Bonn.
§12 Schadensmeldungen – Schadensregulierungen:
(1) eingetretene Schadensereignisse/Schäden sind unverzüglich an
die IVK zur Weiterleitung oder direkt dem jeweiligen
Produktpartner/Versicherer anzuzeigen (§§ 33 VVG).
(2) Die IVK hilft auf Wunsch lediglich bei der Aufnahme der
Schadensmeldung. Die Bearbeitung und Entscheidung wie, wann und
ob ein Schaden reguliert wird, obliegt ausschließlich der
jeweiligen Versicherungsgesellschaft i.v.m. den zugrunde
gelegten Versicherungsbedingungen. Aussagen die die IVK zu
Schadensansprüchen oder Schadensregulierungen trifft, sind
lediglich Empfehlungen oder Hilfestellungen und dienen der
Veranschaulichung und sind daher keinesfalls rechtsverbindlich.
Eine Rechtsberatung kann seitens der IVK nicht geleistet
werden.
(3) Die IVK ist nicht berechtigt Schadensregulierungen oder
Zahlungen der Versicherungsgesellschaft entgegenzunehmen.
§13 Ergänzende Mitteilungen/Hinweise/Zulassungen und Behörden:
(Nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Telemediengesetz (TMG) - ehemals § 6 Nr.
4 TDG sowie § 42b VVG und §5 i.v.m. §11 VersVermVO)
Steuer-Nr.:
026/872/60854 (Finanzamt Kassel-Hofgeismar), (Steuerlicher-Hinweis: Gemäß §4 Nr. 11
Umsatzsteuergesetz sind Umsätze/Provisionszahlungen aus der
Vermittlung von Versicherungen von der Umsatzsteuer
ausgenommen.)
Eine Erlaubnis gem. §34d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) wird durch
die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel,
Kurfürstenstr. 9, 34117 Kassel an die Zentrale
Registrierungsstelle, DIHK e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin,
Telefon: 01805/005850 (14ct/min aus dem dt. Festnetz, höchstens
42ct/min aus Mobilfunknetzen))
weitergeleitet und dort an den Inhaber Andreas Stummer als
selbständiger Versicherungsmakler nach §93 HGB erteilt. Dies
kann kostenfrei auf der Internetseite des
Versicherungsvermittlerregisters www.vermittlerregister.info
überprüft werden: Andreas Stummer mit der Registrierungsnummer:
D-C7HR-QEV22-83
Eine
EU-Konforme Vermögensschadenhaftpflicht für Versicherungsmakler
mit einer Versicherungssumme von über 1,13 Mio. Euro ist bei dem
Versicherungsunternehmen mit der Vertragsnummer 440/25/573295110
abgeschlossen und wird auf verlangen vorgelegt. Der Makler
Andreas Stummer hält keine unmittelbare oder mittelbare
Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals
an einem Versicherungsunternehmen. Ein Versicherungsunternehmen
hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als
10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an dem Makler Andreas
Stummer.
Zuständige Aufsichtsbehörde für Versicherungsunternehmen:
-
Die
zuständige Aufsichtsbehörde für Versicherungsunternehmen ist
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Da die IVK kein Versicherungsunternehmen, sondern
Versicherungsmakler (gem. §93 HGB) ist unterliegt die IVK
nicht dieser Aufsichtsbehörden. Allerdings ist die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),
Graurheindorfer Straße 108, D-53117 Bonn, befugt,
Versicherungsmaklern die Gewährung von Sondervergütungen an
Versicherungsnehmer sowie die Vermittlung von
Versicherungsverträgen für Unternehmen, die keine Erlaubnis
für derartige Geschäfte im Inland haben, zu untersagen.
Weiterhin kann die BaFin Auskünfte über
Geschäftsangelegenheiten und die Vorlage von Unterlagen
verlangen, soweit dies für die Beurteilung des
Geschäftsbetriebs und der Vermögensanlage von
Versicherungsunternehmen bedeutsam ist.
-
Aufsichtsbehörde nach § 34 d Abs. 1 GewO
(Versicherungsmakler nach § 93 HGB): Zuständige Industrie-
und Handelskammer (IHK) Kassel, Kurfürstenstr. 9, 34117
Kassel, Tel.: 0561.78 91-0, Fax: 0561.78 91 290
Beschwerdestellen / Schlichtungsstellen:
Sollte es einmal zu Meinungsverschiedenheiten kommen, die nicht
mehr gemeinsam geklärt werden können, können Sie sich an die
Schlichtungs- und Beschwerdestellen wenden:
-
Versicherungsombudsmann e.V. (www.versicherungsombudsmann.de)
-
Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung,
(www.pkv-ombudsmann.de)
-
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin),
Graurheindorfer Straße 108,
53117 Bonn, (weitere Informationen unter: www.bafin.de
(Stichwort: Ombudsmann / Ombudsleute)
§14 Email / Newsletter:
Die Nutzer unseres Systems erhalten an die eingetragene E-Mail
Adresse kostenlos unsere Newsletter. Die Newsletter können
jederzeit online wieder abbestellt werden.
§15 Einwilligung in die Datenerhebung:
Der Auftraggeber willigt darin ein, dass seine Daten, Personalien und Kontoverbindungen vom Makler zum Zweck der Kundenbetreuung gespeichert werden. Der Makler darf die so überlassenen Daten verwenden um den Kunden weiterführend auch in anderen Produktsparten zu beraten, kontaktieren um ihm weitere Produktvorschläge zu unterbreiten. Ferner ist es dem Makler gestattet, sämtliche Kundendaten auch an Tochterunternehmen oder Kooperationspartner zur weiteren Verwendung, Verarbeitung und Speicherung weiterzugeben. Der Auftraggeber willigt ein, dass die dem Makler überlassenen Daten auch für die vereinbarte Erteilung von Untervollmachten an von Berufswegen zur Verschwiegenheit verpflichteter Personenkreise (z. B. Rechtsanwälte) und an mit der Vermittlung und Betreuung befasste Personen und Unternehmen im Rahmen der zu beauftragenden Interessenwahrnehmung des Auftraggebers weitergegeben werden dürfen. Der Auftraggeber willigt ferner ein, dass der Makler die überlassenen Daten an Versicherer zur Erstellung individueller Versicherungsangebote weitergibt. Entschließt sich der Auftraggeber zum Abschluss eines Versicherungsvertrages, so gelten bezüglich der Erhebung, Speicherung und Nutzung seiner Daten gegenüber dem Versicherer ausschließlich die Bestimmungen des Versicherungsvertrages und -antrages inkl. der darin enthaltenen Datenschutzklausel. Diese Einwilligung zur Verwendung und Speicherung personenbezogener Daten kann dem Makler jederzeit und unabhängig von dem restlichen Vertrag entzogen werden.
§16
Multimediagesetz
Nach dem Multimediagesetz dürfen personenbezogene Daten
nur mit Einwilligung der betreffenden Person gespeichert und
weiter verarbeitet werden. Durch Bestätigen der Eingaben mit
"Absenden" erklärt sich der Nutzer damit einverstanden.
§17 Gerichtsstand:
Als Gerichtsstand wird in und für jeden Fall Deutschland und
zwingend der Geschäftssitz der Firma IVK Versicherungskonzepte
vereinbart, sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen
Vollkaufmann handelt. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um
einen Verbraucher, so gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§18 Schlussbestimmungen:
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise
nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben
die übrigen Bestimmungen in Ihrer Wirksamkeit unberührt. An ihre
Stelle tritt eine wirksame Regelung, die dem Sinn und Zweck der
angreifbaren Regelung entspricht. Dies gilt auch bei Vorliegen
einer Regelungslücke.
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